 |
 |

Erweiterte Krebsvorsorgeuntersuchung
für Männer
Die gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung ab dem 45. Lebensjahr,
wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht
lediglich eine körperliche Untersuchung, das Abtasten der
Prostata
und die Untersuchung des Stuhls auf Blutbeimengungen vor.
Nach sicherer Überzeugung der Urologen und der sie stützenden
internationalen Fachverbände reichen diese Maßnahmen
nicht aus, um eine Krebserkrankung auf urologischem Fachgebiet
rechtzeitig erkennen zu können. So sind z.B. Aussagen zu
eventuellen
bösartigen Veränderungen von Harnblase, Prostata und
Nieren, welche lange Zeit ohne jegliche Beschwerdesymptomatik
sein
können, auf dieser Basis nicht möglich. Zusätzliche
Untersuchungen sind daher unbedingt erforderlich!
Die Urologen bieten jedem Mann eine dem Alter entsprechende,
umfassende Vorsorge-untersuchung und Beratung an. Im Rahmen
einer solchen echten Krebsvorsorgeuntersuchung können entsprechende
Maßnahmen in unserer Praxis auf Ihren Wunsch hin gerne
durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns oder unsere Mitarbeiterinnen ruhig auf Ihr
altersspezifisches Vorsorgeprogramm an.
Vergleichen Sie bitte selbst die Untersuchungen zur Früherkennung
von Krebserkrankungen beim Mann ab dem 45. Lebensjahr.
Kassenstandard seit 20 Jahren
- Gezielte Anamnese
- Untersuchung des äußeren Genitales und der
Haut
- Tastuntersuchung von Darm und Prostata vom After aus
- Schnelltest auf okkultes Blut im Stuhl
- Messung des Blutdrucks
- Beurteilung der Ergebnisse und Beratung des Patienten
- Aufzeichnung und Dokumentation
Ihrer Krankenkasse ist diese Art der Krebsvorsorgeuntersuchung
als angeblich wirtschaftliche und "angemessene" Maßnahme
nur
ca. 10,-- € wert! Als wissenschaftlicher
Standard wird heute zusätzlich als sinnvoll angesehen
1) Ultraschalluntersuchung von Nieren und Blase sowie Prostata
mit Spezialsonde (transrektal)
2) Urinuntersuchung zum Nachweis von Blut, Eiweiß, Bakterien,
Salzen, Pilzen, ggf. Tumorzellen
3) Bestimmung der Tumormarkers PSA
(Prostata-spezifisches Antigen) Diese zusätzliche
Vorsorge sollten Sie sich wert sein!
Bitte haben sie Verständnis, wenn wir Ihnen diese nach
unserer Meinung und dem heutigem wissenschaftlichen Stand entsprechenden
unverzichtbaren Untersuchungen nur gegen Privatliquidation anbieten
können. Die Krankenkassen
müssen die Kosten für o.a. privatärztliche Untersuchungen
nicht erstatten, auch nicht teilweise. |

|

|
|
 |
 |
 |
 |
 |
 Viele
Eltern kennen die
Situation: Morgens ist das
Bett des Kindes nass und
die Schuldgefühle auf
beiden Seiten
sind groß.
Weiterlesen... |
 |
 |
|
 |